Die Bedeutung von — geteiltem — Wissen haben auch die Ereignisse des Jahres wieder einmal gezeigt. Dies gilt für praktisch alle gesellschaftlichen Bereiche; die Wissenschaft stellt da keine Ausnahme dar. In den Redaktionen von H-Soz-Kult und allen weiteren Clio-online Projekten glauben wir an die Relevanz von nachprüfbarem und redaktionell kompetent betreutem Wissensaustausch. Dazu wollen wir in unserer wissenschaftlichen Community beitragen — stetig, verlässlich und auf der Höhe der Zeit. Die Dienste und Beiträge von H-Soz-Kult sowie von MEIN CLIO, Clio-online, Connections, Zeitgeschichte-Digital, ArtHist. Net und Prostituierte Von Nördlingen Mittelalter Themenportale sind für alle Nutzer:innen kostenfrei zugänglich. Somit entstehen laufende Kosten. Valide Informationen kosten Geld, insbesondere, wenn sie stetig und dauerhaft zur Verfügung stehen sollen. Ein Teil des Projekts wird durch die Humboldt-Universität zu Berlin sowie die verschiedenen Kooperationspartner des Vereins Clio-online e. Und dennoch benötigen wir auch Ihre Unterstützung durch eine Spende oder Mitgliedschaft im Förderverein Clio-online e. Mit einer Spende oder Mitgliedschaft im gemeinnützigen Trägerverein Clio-online e. Das Finanzamt für Körperschaften I, Berlin-Charlottenburg, hat Clio-online e. Jeder Betrag ist willkommen und hilft uns. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich. Die zu rezensierende Monographie des britischen Historikers Jamie Page basiert auf seiner an der University of St. Andrews eingereichten Promotionsschrift. Im Fokus steht spätmittelalterliche Prostitution im Hinblick auf speziell subjektive Konzepte, die den individuellen Umgang mit dem kulturellen Diskurs zu den Themen Körper, Sexualität und Sünde prägten. Der gewählte Untersuchungszeitraum ist für die Thematik besonders interessant, da innerhalb des Jahrhunderts Prostitution in Form von städtischen Bordellen institutionalisiert wurde und ihre Bedeutung für die Regulation sexuellen Verhaltens zunahm. In diesem Spannungsfeld siedelt sich Pages Forschung im vorliegenden Buch an und leistet damit einen weiteren Beitrag innerhalb des geschichtswissenschaftlichen Diskurses zum Thema Prostitution. Während jenes Gewerbe innerhalb des Spätmittelalters lange im Kontext von Devianz, Armut und Kriminalität 1 oder in seiner oben genannten institutionalisierten Form untersucht worden ist und noch wird 2thematisiert Page den Einfluss zeitgenössischer gesellschaftlicher Konzepte von Körper, Sexualität und Sünde auf das individuelle Leben und die Selbstsicht von Prostituierten. Damit löst sich der Autor von der Betrachtung der Prostituierten als Kollektiv und knüpft an den Ansatz von Ruth Mazo Karras an, welche erstmalig die Frage nach Identität und Subjektivität von Prostituierten im Mittelalter stellte. Um diese Fragen zu beantworten, stützt er sich — in Ermangelung von Selbstzeugnissen öffentlicher und geheimer Prostituierten des Spätmittelalters — auf drei unveröffentlichte Gerichtsprotokolle aus dem südlichen deutschsprachigen Raum des Heiligen Römischen Reiches Zürich, Augsburg und Nördlingen. Die Auswahl jener juristischen Quellengattung begründet Page in der Möglichkeit, Stimmen längst verstorbener Individuen zu hören, die in anderen Quellen nicht zu Wort kommen, da sie unteren sozialen Schichten oder Randgruppen angehörten. Die umfangreiche Einleitung des Buches enthält einen detaillierten Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Forschung zum Thema Prostitution. Des Weiteren führt er die Problematik juristischer Quellen als Erkenntnismedium eingehend aus; insbesondere Aussagen von Zeugen oder Angeklagten können durch Fragestellungen, Zwang oder persönliche Ziele des Befragten beeinflusst werden. Im zweiten Kapitel steigt Page in die kritische Analyse des ersten Ermittlungsprozesses ein, der in Zürich mit der Auffindung eines toten Prostituierte Von Nördlingen Mittelalter begann. Hauptverdächtige Prostituierte Von Nördlingen Mittelalter eine heimliche Prostituierte namens Repplin, die zum fraglichen Zeitraum schwanger gewesen sein soll. Eine Selbstaussage der Angeklagten ist nicht erhalten. Mithilfe der Zeugenaussagen von Freiern und Nachbarn über Repplins Selbstdarstellung innerhalb ihres sozialen Umfeldes gelingt es Page jedoch, ihre Selbstsicht zu rekonstruieren. Es zeichnet sich das Bild einer Frau, die offen ihre berufliche Promiskuität lebte sowie ihre Schwangerschaft kommunizierte und trotzdem ein akzeptiertes Mitglied einer sozialen Gemeinschaft war. Trotz der rechtswidrigen Praxis von unehelichem Sex gab es demnach Möglichkeiten für Prostituierte, gesellschaftliche Akzeptanz zu verhandeln und die subjektive Fremdwahrnehmung ihrer Person positiv zu beeinflussen. Diese Beeinflussung hatte jedoch Grenzen. Inhaftiert und angeklagt wurde Repplin schlussendlich aufgrund der Anschuldigung eines einzelnen Freiers, der ihr unterstellte, sich auf illegale Weise des Ungeborenen entledigen zu wollen. Jener Vorwurf, in dem sich das weitverbreitete Stereotyp der unmoralischen Prostituierten spiegelte, machte Repplin zur Hauptverdächtigen. Der Prozess kam jedoch nicht zu einem juristischen Ende, da Repplin in der Haft verstarb. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine von der Bordellleitung gegen den Willen der schwangeren Prostituierten vorgenommene Abtreibung. Dieser Vorfall überschritt das in der Welt- und Selbstsicht der Nördlinger Prostituierten für ihresgleichen Akzeptable und sorgte dafür, dass sie sich zusammenschlossen und ihr Recht auf obrigkeitlichen Schutz mit Erfolg einklagten: Die Bordellleitung wurde hart bestraft und eine strengere Regelung für den Bordellbetrieb erlassen. Dieses Beispiel verdeutlich, dass es spätmittelalterlichen Prostituierten trotz ihres zweifelhaften gesellschaftlichen Rufes möglich war, als glaubwürdige Klägerinnen und Zeuginnen vor Gericht auf- und für ihre Belange einzutreten. Jedoch gibt Page zu bedenken, dass es im selben Jahrzehnt wieder zu Lockerungen der Reglementierungen kam und es fraglich bleibt, inwiefern jene normativen Änderungen Einfluss auf die tatsächlichen Lebensumstände von Prostituierten in Nördlinger Frauenhäusern hatten. Der dritte und letzte Fall stammt aus der Augsburger Urgichtensammlung und handelt von der am Juni bei ihrer Einreise in die Stadt festgenommenen Gerdrut Birckin.
Sex and Crime im mittelalterlichen Nördlingen
Prostitution im Mittelalter – Wikipedia Sie dokumentieren das Schicksal der aus Eichstätt stammenden Wanderhure Els. Sie erfahren dabei, was damals Brauch und (Un-) Sitte war, was verboten und erlaubt war, wie gestraft wurde und was die Leute vorher angestellt haben. Also. Dabei standen Akten aus dem Nördlinger Stadtarchiv im Mittelpunkt. Themenführung „Sex and Crime im mittelalterlichen Nördlingen“||Donau-Ries-AktuellOxford Oxford University Press. Die umfangreiche Einleitung des Buches enthält einen detaillierten Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Forschung zum Thema Prostitution. In den Einstellungen Ihres iTunes-Accounts können Sie das Abo jederzeit kündigen. Rezensiert für H-Soz-Kult von. Die vorliegende Untersuchung leistet mit ihrer Fragestellung nach Selbstwahrnehmung und Handlungsspielräumen von spätmittelalterlichen Prostituierten einen wichtigen Beitrag zum historischen Diskurs. Ursula Irsigler, München ; Gerhard Otto Oexle Hrsg.
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt.
Dabei standen Akten aus dem Nördlinger Stadtarchiv im Mittelpunkt. Bei dieser Führung geht es um Mord und Totschlag, um Diebstahl, Betrug und Lumpereien aber natürlich auch um Badehäuser und das berühmt-berüchtigte Frauenhaus. Also. Sie erfahren dabei, was damals Brauch und (Un-) Sitte war, was verboten und erlaubt war, wie gestraft wurde und was die Leute vorher angestellt haben. Sie dokumentieren das Schicksal der aus Eichstätt stammenden Wanderhure Els. Im Fokus steht spätmittelalterliche Prostitution im Hinblick auf speziell subjektive Konzepte, die den individuellen Umgang mit dem kulturellen.Sie musste mit jedem ins Kämmerchen gehen. Jener Vorwurf, in dem sich das weitverbreitete Stereotyp der unmoralischen Prostituierten spiegelte, machte Repplin zur Hauptverdächtigen. Net und unsere Themenportale sind für alle Nutzer:innen kostenfrei zugänglich. Keiner nickt ihr zu. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt am Main eine gelbe Verbrämung Saum und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Alle Rechte an Texten, Bildern und sonstigen Inhalten liegen bei Clio-online, H-NET und H-Soz-Kult Jahrhunderts lässt sich allerdings nicht ziehen. Wir dürfen dem Gerichtsschreiber heute danken, dass er uns durch seine 40ig-seitigen Aufzeichnungen auf feinem Pergament diesen einzigartigen Einblick in die Sitten der damaligen Zeit erlaubt. Als PDF herunterladen Druckversion. Auch im Spätmittelalter, insbesondere im In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Somit entstehen laufende Kosten. Artikel verbessern Neuen Artikel anlegen Autorenportal Hilfe Letzte Änderungen Kontakt Spenden. Die Historiografie setzt bei sozialgeschichtlichen Themen besonders auf sogenannte Ego-Dokumente. Um diese Fragen zu beantworten, stützt er sich — in Ermangelung von Selbstzeugnissen öffentlicher und geheimer Prostituierten des Spätmittelalters — auf drei unveröffentlichte Gerichtsprotokolle aus dem südlichen deutschsprachigen Raum des Heiligen Römischen Reiches Zürich, Augsburg und Nördlingen. Nicht alles konnte der Freier gegen Aufpreis bekommen. Die Dirne durfte nicht aus Nördlingen stammen und mussten bereits anderswo als Prostituierte gearbeitet haben. Bullough Hrsg. Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. Prostitution wurde jedoch unter Berufung auf Augustinus gestattet, um Schlimmeres zu verhindern. Die Prostitution ist das älteste Gewerbe der Welt, es wird sie immer geben — diese Aussagen stellt die Zeitschrift Emma mit ihrem "Appell gegen die Prostitution" derzeit infrage. Besucher kamen aus allen Schichten: Handwerker, Kaufleute, Studenten, fahrende Gesellen - und wohl auch mancher Diener Gottes. Der mittelalterlichen Haltung zur Sexualität entsprechend galten Prostituierte grundsätzlich als sündhaft. Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen. Frauen wie Anna von Ulm standen in der sozialen Hierarchie weit unten, aber sie mussten sich nicht verstecken. Der Prozess kam jedoch nicht zu einem juristischen Ende, da Repplin in der Haft verstarb. Die Kirche verbot zum Beispiel das unsittliche Gewerbe an Feiertagen, also an allen Sonntagen, und in den Nächten davor. Zudem ist Pages Untersuchung von juristischem Quellenmaterial unter einer subjektorientierten Fragestellung auch auf die Erforschung anderer marginalisierter Gruppen innerhalb der spätmittelalterlichen Gesellschaft anwendbar und bietet damit neue Erkenntnismöglichkeiten in Bezug auf Identität und Individualität von Angehörigen einzelner sozialer Bevölkerungsgruppen des Mittelalters. Stadtrat Andreas Lamprecht, verheiratet, war genau wie seine Ratskollegen sogar Stammgast bei Freyermut und seinen Dirnen. Eine Selbstaussage der Angeklagten ist nicht erhalten. Weniger Gefühl, mehr Politik — wie sich die Grünen auf die Macht vorbereiten. Viel eher war Armut noch eine Art schuldmindernder Umstand für die moralische Beurteilung der Person vgl. Zwar galt für die Kirche Fleischeslust als Sünde, verboten war die Prostitution im Mittelalter deshalb noch lange nicht. Die ehemaligen Pächter des Bordells haben sich einiges zu Schulden kommen lassen. Anmerkungen: 1 Z. Die Dienste und Beiträge von H-Soz-Kult sowie von MEIN CLIO, Clio-online, Connections, Zeitgeschichte-Digital, ArtHist.